Lieber § 130 StGB,

die – zur nachhaltigen Bekämpfung staatsgefährdender „Z-Kriminalität“ dringend notwendige – Optimierung des Volksverhetzungs-Paragraphen, stößt nicht nur auf Kritik von Rechtsextremen (= alle, die nicht mit schweren Waffen an der Ostfront bis zum Endsieg über russischen Schurkenstaat kämpfen wollen).

Nein, wehrkraftzersetzende Äußerungen kommen auch aus den – offensichtlich nicht mehr ganz so fest geschlossenen – Reihen des zwanggebühren-finanzierten Regierungsfunks!

Denn ausgerechnet Georg Restle, bisher politisch zuverlässiger Leiter des ARD-Magazins „Monitor“, diffamierte die Gesetzesänderung als „Nacht- & Nebelaktion“ und schwurbelte „Meinungsfreiheit muss schmerzen dürfen. Sonst existiert sie nicht“.

Dabei wären neue strafrechtliche Daumenschrauben völlig unnötig, wenn querdenkerische Steuerzahler-Untertanen endlich zur Einsicht kämen, sich ausschließlich im harmonischen Gleichklang mit der transatlantischen Interessensvertretung (auch Bundesregierung genannt) zu äußern.

Trotzdem besteht kaum die Gefahr des unfreiwilligen Wohnsitzwechsels ins „Hotel Gitterblick“. Vorausgesetzt, man vermeidet das juristische Risiko einer eigenen Meinung – welche zur Erfüllung von Betreutdenkerpflichten sowieso hinderlich ist.

Um ein unverdächtiges Mitglied der „Ukraine-Solidargemeinschaft“ zu werden, genügt stattdessen ein öffentliches und wiederholtes Bekenntnis zur – vom allwissenden Wahrheitsministerium offenbarten – einzigen, absoluten und allumfassenden Weisheit:

🔰 Putin ist schlimmer als Hitler und trägt die alleinige Schuld am Ukrainekonflikt, explodierenden Gaspreisen, galoppierender Inflation und schlechtem Wetter❗️

🔰 Der heilige St. Selenskyj ist zwar nicht Gott, aber ein lupenreiner Demokrat in einer ebenso lupenreinen, korruptionsfreien Demokratie ❗️

🔰 In der Ukraine gibt es keine Nazis. Nur mutige Freiheitskämpfer mit zufälligem Faible für Totenkopfsymbole, also harmlose Grufties ❗️

🔰 Ausschließlich blutrünstige russische Untermenschen begehen abscheuliche Kriegsverbrechen. Alle Berichte, ukrainische Friedenstruppen könnten – selbst im bedauerlichen Einzelfall – überhaupt zu solchen Gräueltaten fähig sein, sind widerwärtige und menschenverachtende Kreml-Propaganda❗️

Mein untertänigster Dank gilt unseren nimmermüden Einheitsfront-Abgeordneten, die in nächtlicher Abstimmung den § 130 StGB in ein wirksames Instrument gegen „Ukrainophobie“ verwandelten.

Denn bislang brachte dieses Gesetz nur gemeingefährliche Schwerstverbrecher in den Kerker, welche eine andere Zahl der unumstößlichen Wahrheit bezweifelten: Sechs Millionen.

Besonders widerliche Hetzer stellen sogar die Einzigartigkeit des Holocaust infrage, dem unstrittig größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte!

Aber solche geistigen Brandstifter haben die Rechnung ohne unsere bundesrepublikanische Justiz gemacht, welche zwar bei kulturell-religiösen Bagatelldelikten wie Clankriminalität, Ehrenmorden und Messerkunst an „Schon-länger-hier-Lebenden“ auf beiden Augen blind ist.

Doch wer die Shoa verharmlost, indem er sie zynisch in einem Atemzug nennt mit…

🔰 … 18 Mio. ausgerotteten amerikanischen Ureinwohnern

🔰 … über 14 Mio. von Stalin in den Hungertod getriebenen Ukrainern

🔰 … 1,5 Mio. Opfern des türkischen Genozids an den Armeniern

… der spürt eine wehrhafte Demokratie, welche unsere Gesellschaft vor solchen perfiden Hasspredigern schützt – mit voller Härte des Linksstaats!

Denn in deutschen Richtern und Staatsanwälten schlummern ungeahnte Fähigkeiten, befleißigen sie sich doch zukünftig im Nebenjob als „Fernaufklärer für Kriegsverbrechen“:

Ausschließlich auf unabhängiges Bildmaterial einer Kriegspartei bzw. ihres größten Waffenlieferanten gestützt, urteilen sie zuverlässig zwischen realen Bluttaten und inszenierter Propaganda.

Als juristischer Kompass soll dabei angeblich die Richtlinienkompetenz von Nancy Mielke-Faeser gelten, frei nach dem Motto „Was Kriegsverbrechen sind, bestimme ich!“

Mit „freiheitsminimierenden Langzeitmaßnahmen“ gewährt kremlgesteuerten Schwurblern die großzügige Möglichkeit, ihren staatsgefährdenden Irrlehren abzuschwören und auf den linken Weg zurückzufinden.

Das beweist unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Denn früher verbrannte man solche Ketzer auf dem Scheiterhaufen. Allerdings sind derartige Finallösungen angesichts der Feinstaubproblematik nicht mehr zeitgemäß.

Ihr

Elmar Gehrke

PS: Rechtsextremistische Verschwörungstheoretiker instrumentalisieren schamlos die Aussage von Verfassungssch(m)utz-Präsident Haldenwang, dem ein „energisches Vorgehen gegen Oppositionelle bis hin zur Tötung vorstellbar erscheint“.

Völlig absurd! Als wenn man im „besten Deutschland aller Zeiten“ gewaltsam gegen friedliche Bürger vorgeht, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausüben…

4.7/5 - (104 votes)

POST von GEHRKE

Vorwort: Uwe Steimle

Gebundene Ausgabe – 14. Dezember 2022

Das große POST von GEHRKE-Buch – mit 188 bitterbösen Kolumnen für 18,88 € inkl. MwSt. – gibt es jetzt auch bei Amazon:
Buch kaufen

Sie sagen NEIN zur Lügenpresse und möchten stattdessen lieber meine bitterböse Politiksatire unterstützen? Dann einfach hier klicken:

8 Kommentare

  1. Sehr gut! Das war mir als „neuer Rechtsextremer“ Arbeit-NEHMER mal wieder einen 10ner wert.
    Geben ist ja schließlich auch seliger als Nehmen.
    Bleiben Sie stark!

  2. WIEDER EIMAL DIE WAHRHEIT DETAILLIERT AUFGEARBEITET !!! DA DIE “ UNTERE WÄRMERE “ PENSION BEREITS überfüllt ist, bleibt für diese Klarstellung perspektivisch nur ein Platz bei Petrus. Bitte weiter so. LG.

  3. Ich sollte wohl mal wieder meinen alten Kommentar aktualisieren, ich komme kaum hinterher:

    Die vermeintlichen Verstöße gegen §130 StGB haben zugenommen, weil der Paragraf von der ersten Version in 1872 bis zur aktuellen Version verändert worden ist. Ursprünglich waren es 33 Worte, jetzt sind es 506.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"