Rauten-Kanzlerin & Verfassungsgerichts-Präsident: Dinner for Diktatur?

Noch immer verbreiten hartnäckige Verschwörungsleugner die „politische Fehlinformation“, Deutschland wäre ein demokratischer Rechtsstaat.

In ihrer verschwurbelten Filterblase behaupten diese „Demokratioten“ sogar, im „Ermächtigungsgesetz 2.0-Land“ gäbe es eine Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und Rechtssprechung.

Angesichts dieses kruden Weltbildes, platzt einem ja die (Alu)Hutschnur!

Denn obwohl der Verfassungsgerichtspräsident über keinerlei Berufserfahrung als Richter verfügt, besitzt er doch folgende, viel wichtigere, Qualitäten!

Denn Stephan Harbarth…

  • … war Partner der internationalen Großkanzlei „Shearman & Sterling“, welche jene kriminellen Cum-Ex-Modelle austüftelte, mit denen „Verbrecher in Nadelstreifen“ mindestens 30 Milliarden Euro vom deutschen Staat raubten
  • … gilt als so extrem fleißig, dass er – parallel zur enormen Doppelbelastung als Bundestagsabgeordneter und stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender – mit seiner Anwaltstätigkeit noch zusätzlich 75.000 bis 100.000 Euro monatlich verdiente, wie „t-online“ berichtete. Da fallen gut 10.000 Euro Abgeordnetendiät plötzlich in die Kategorie „Nebeneinkommen“…

Angenommen, das Arbeitstier Harbarth verlängert seinen abgeordnetentypischen 12-Stunden-Tag um weitere vier Stunden in der Kanzlei, wo er mit unermüdlicher Energie eines Duracell-Hasen weiterrammelt:

Dann gab es Mandanten, denen der nebenberufliche Anwalt Harbarth (welcher zufällig ein einflussreicher Regierungspartei-Bundestagsabgeordneter ist) 1.250 Euro pro Stunde wert war…

Ebenso so zufällig stimmte Harbarth 2015 – als damaliger Obmann des Ausschusses für Recht & Verbraucherschutz – für die Streichung des Tagesordnungspunktes VW, während er zeitgleich als Vorstandsmitglied für genau jene Anwaltskanzlei arbeitete, welche den VW-Konzern im Abgasskandal beriet.

Auch wenn bösartige Verschwörungstheoretiker daraus einen – völlig absurden – Interessenkonflikt konstruieren:

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bestätigte ausdrücklich, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn Abgeordnete ihr Stimmrecht bei einer Bundestagsentscheidung ausüben, aus denen sie persönliche Begünstigungen ziehen.

Verdammt praktisch, wenn man sich seine eigenen Gesetze beschließen kann, oder? Frei nach dem Motto: „Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt!“

Ihr

Elmar Gehrke

Liegt Harbarths Schlüsselqualifikation für das höchstrichterliche Amt, in seiner – an Masochismus grenzenden – Leidensfähigkeit?

Denn ganz ehrlich: Würden Sie freiwillig eine fingernägel-kauende, deutschlandhassende Hosenanzugs-Matrone zum Abendessen daten?

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