„Tessa“ & der Staatsschutz – die unendliche Geschichte Teil 2

Wollte mich die Staatsmacht mit einem Geburtstagsgeschenk überraschen? Denn jüngst lachte mich im Briefkasten ein – exakt auf mein Wiegenfest datiertes – Schreiben vom Dezernat 5 der Polizeidirektion Dresden an.

Hinter dem „Dezernat 5“ verbirgt sich übrigens der Staatsschutz, zuständig für „politisch motivierte, staatsgefährdende Aktivitäten“

Falls Sie nun vermuten, ich wäre in Attentatspläne verwickelt, z.B. gegen den geistig insolventen Robert, welcher „Vaterlandsliebe zum Kotzen“ findet sowie „mit Deutschland nichts anzufangen weiß“ und beides täglich per „Schon-länger-hier-Lebenden“-feindlichen Politik eindrucksvoll unter Beweis stellt: Fehlanzeige.

Auch zettelte ich keinen gewaltsamen Umsturz an, wie sieben Chemnitzer Sachsen, welche sich ein Luftgewehr teilten…

Vielmehr beschuldigt man mich der Beleidigung gemäß § 185 StGB, auf Grund des Beitrags „Travestie-Show im Bundestag?“ – zu welchem der Staatsschutz feststellt:

„Darin enthaltene Äußerungen von Ihnen sind beleidigend gegenüber Tessa Ganserer.“

Praktisch, dass Ermittlungsbehörden neuerdings Vorverurteilungen aussprechen und einen Verdacht als abschließende Tatsache präsentieren. Sind Unschuldsvermutungen gleichermaßen aus der Mode gekommen wie unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte?

Darüber, welche konkreten Äußerungen eine Beleidigung darstellen, hüllen sich die Sicherheitsorgane allerdings in Schweigen.

Wie aber ist es möglich, eine Person zu beleidigen, die es überhaupt nicht gibt?

Denn eine „Tessa Ganserer“ existiert gar nicht! Möglicherweise ist Herr Markus Ganserer gemeint, der als „Tessa“ angesprochen werden möchte.

Ich persönlich bevorzuge ja die Anrede „Kaiser von China“. Allerdings kommen meine royalophoben Mitmenschen diesem Wunsch nicht bzw. nicht mit der gebotenen, diskriminierungsfreien Ernsthaftigkeit nach.

Herr Ganserer verweigert jedoch das rechtliche Verfahren zur Namens- und Personenstandsänderung, will also weder selbst gewechseltes Geschlecht noch weiblichen Wunschvornamen im Personalausweis eintragen lassen.

Weiterhin unterstellt mir der Staatsschutz üble Nachrede gemäß § 186 StGB, denn ich würde behaupten „dass sie ihre Geschlechtszugehörigkeit nur dazu nutze, um so die Diäten zu erhalten. Diese Aussage ist geeignet, die öffentliche Meinung über Tessa Ganserer herabzuwürdigen.“

Liebe Staatsschützer, verbreitet bitte keine „Fake-News“: Eure „Sie“ ist ein „Er“, weil rechtlich und biologisch ein Mann.

Ist bereits die Frage strafbar, ob Markus Ganserer von seiner Partei auch als Mann auf einen aussichtsreichen Listenplatz gewählt worden wäre?

Immerhin gilt bei den Grünkobolden die Frauenquote, welche u.a. besagt, dass Platz 1 immer zwingend mit einer Frau (oder einer Person, die sich dafür hält) besetzt werden muss – was an Männerdiskriminierung grenzt.

Oder anders gefragt:

Wäre einem – seit über 20 Jahre mit einer Frau liierten – Vater zweier Söhne nicht zufällig vor der Kandidatenaufstellung eingefallen, sich plötzlich als Frau zu fühlen – wäre er dann überhaupt in den Bundestag eingezogen und dürfte monatlich über 10.000 Euro unserer Steuergelder vereinnahmen?

Man empfahl mir, mich zum Thema „Tessa Ganserer“ nicht mehr zu äußern und stattdessen – auf Grund des laufenden Verfahrens – besser „den Ball flachzuhalten“.

Dazu kam mir folgende – natürlich völlig abwegige und verschwörungstheoretische – Theorie in den Sinn:

Nach einer (sei es noch so abwegigen) Anzeige des politischen Gegners nimmt man an, dass sich das Verfahren in den völlig überlasteten Justiz-Mühlen ewig hinzieht – oder hingezogen wird.

Gleichzeitig hofft man, dass der Beschuldigte die alte Juristenweisheit „Schweigen ist Gold“ beherzigt und sich selbst einen Maulkorb anlegt. Quasi unter dem Motto „Gegen Dich ermittelt der Staatsschutz, halte besser die Klappe!“.

Im dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erhielten „Staatsfeinde“ Besuch von „Men in Black“ mit Ledermänteln, die den unfreiwilligen Gastgeber dazu „überredeten“, zukünftig regimekritische Äußerungen zu unterlassen.

Böse Zungen behaupten, in unserem demokratischen Rechtsstaat nennt man das „Gefährderansprache“

Ihr

Elmar Gehrke

PS: Der Staatsschutz forderte mich unter Bußgeldandrohung auf, Fragen zu meinen Personalien zu beantworten, die dem Fragesteller ohnehin bereits bekannt sind, wie Name, Anschrift & Geburtsdatum.

Entweder, die Staatsschützer leiden unterm „Scholzschen Vergesslichkeits-Syndrom“ – oder diese spezielle Behördenlogik übersteigt meinen geistigen Horizont.

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Vorwort: Uwe Steimle

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11 Kommentare

  1. Tja Lieber Elmar Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. In unserem Grundgesetz heisst es Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ungeachtet ihres Geschlechts usw. Allerdings sind manche noch gleicher und meinen nicht nur dass Sie über dem Gesetz stehen sondern handeln auch danach. Als Stinknormaler Bürger der kein Jurist ist sage ich die Sache stinkt nach Betrug. Ein Mann der biologisch und rechtlich immer noch ein Mann ist bloss weil Er oder Sie sich als Frau fühlt mit Hilfe der Frauenquote in den Bundestag gewählt und darf sich über einen bequemen Sessel und fette Diäten freuen. Noch zu dem Scholz Syndrom das scheint eine neue hochansteckende Form der Demenz zu sein die Vergesslichkeit die hochrangige Politiker und neuerdings auch unsere Gesetzeshüter befällt

  2. Lieber „Kaiser von China“, aus den Zeilen vom Staatsschutz entnehme ich, dass es denen selbst peinlich ist, sich mit diesem „besonderen Abgeordneten“ beschäftigen zu müssen. Würde ich nicht regelmäßig diese Kolumne lesen, dann hätte ich noch nie was von ihm gehört, obwohl ich regelmäßiger Zuschauer der TV- Qualitätsmedien bin. Ich hoffe auf eine friedliche Beilegung der Angelegenheit.

  3. Lieber Elmar, kennen wir dies nicht aus alten Zeiten? Klingt nach dem Stasi-Slogan „Kommen Sie zu uns, bevor wir zu Ihnen kommen“.

  4. Ich möchte Euer Majestät, dem Kaiser von China, meine vorzügliche Hochachtung für die geplante Herangehensweise aussprechen und die Vermutung äußern das diese Angelegenheit die Horizonte der Gegenseite übersteigt.
    Mit kaiserlichem Hofknicks verbleibe ich…..

  5. Sehr geehrter Herr Gehrke!

    Ich fange mal von hinten an (so habe ich es am liebsten).
    Dass die Mitarbeiter des Verfaschoschutzes auf Angabe Ihrer Personalien bestehen, hat nichts mit dem (deshalb nicht auszuschließenden) Scholz-Syndrom zu tun, sondern ist nur der rechtlichen Notwendigkeit geschuldet, die Person, die als Beschuldigter angeschrieben wurde, zu verifizieren. (Das Identifizieren kann dann nur mit Ihrer leibhaftigen Erscheinung unter Vorlage des Personalausweises erfolgen)
    Denn nur, weil da ein in Dresden wiederauferstandener chinesischer Kaiser über das weltweite Netz bitterböse (und köstlich komische) Satire zum besten gibt, ist es ja (formal-rechtlich) noch nicht sicher, ob diese Person mit der vom Faschingsumzugsschutz angeschriebenen Person identisch ist. Dementsprechend gilt dann auch die Ihnen angediehene Erläuterung und rechtliche Belehrung zur Angabe Ihrer Personalien.
    Ich gehe ganz fest davon aus, dass Sie sich juristischen Beistand gesucht haben und diese(r) Ihnen empfohlen hat, sich nicht zur Sache zu äußern. Obwohl ich selbst, wenn ich mich in Ihrer prekären Lage befände, mir eine ausgefeilte Frage zur der Person des Geschädigten vermutlich nicht verkneifen könnte… (denn die Frage ist tatsächlich interessant und juristisch nicht unbedeutend, weshalb der Schaschlikschutz „Tessa“ schreibt, obwohl diese Schreibweise vermutlich nicht den Tatsachen entspricht. Also entweder hat das Geschädigte falsche Angaben zu seiner Person gemacht (was für ihn genauso strafbar ist, oder der Verkehrsrechtsschutz missachtet hier grundlegende rechtliche Erfordernisse. (oder aber „Tessa“ hat nur von Tuten keine Ahnung)

    In diesem Sinne, bleiben Sie so wie Sie sind.

    Es grüßt freundlich ein Mitarbeiter des LandesKlimbimnalAmtes Berlin

  6. Mit der“Tessa“ lässt sich die grüne Nazikriegstreiberquote an der Ostfront zum Teil erfüllen, am besten zusammen mit dem Kriegs- und Kampferfahrenen Panzer Anton und der geheimen Verteidigungswaffe (Drachen – in) der FDP!

  7. Hochverehrte Kaiserliche Hoheit.
    Es würde mich mit Stolz und Ehrfurcht erfüllen, zukünftig weitere Einzelheiten, des schmählichen Handelns der Schergen des Ganserers zu vernehmen.

    Im Ernst, lassen Sie sich von solcherlei dümmlichen Geplänkel nicht unterkriegen und berichten sie weiter.

  8. Da ja wohl in den Dokumenten Markus Ganserer steht handelt es sich um eine sinnbefreite Aktion. Allerdings kassiert eine nicht existente Person Unsummen an Steuergeldern monatlich. Das ist eindeutig Betrug und somit eine Straftat. Ist doch eher ein Fall für die Kripo.

  9. wenn sich der „Staatsschutz“ meldet hat man nichts falsch gemacht sondern man ist nur in deren Fokus geraten. Also machen Sie wieter wie bisher, wir sind bei Ihnen !!!

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